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Hilfeleistung   Giebichenstein (Saaleufer)   +++Hilflose Person im Wasser+++   mehr ...
Brandeinsatz   Kleine Ulrichstr. 18   +++Wohnungsbrand+++   mehr ...
Brandeinsatz   Maxim Gorki Str. 13   Brandeinsatz als Meldereinlauf Landesamt f. Geoinformation und Vermessung   mehr ...

 

Nach dem es bei uns in den letzten Tages schön warm und sonnig war, hört man in den regionalen Medien wieder die Durchsagen zu den Waldbrandstufen. Aber was beinhalten diese? Wann darf ich in den Wald fahren und ab wann ist generell das Betreten verboten?



  Es gibt 4 Waldbrandwarnstufen: 

Stufe I     entspricht "normaler" Waldbrandgefahr
Stufe II   entspricht erhöhter Waldbrandgefahr
Stufe III  entspricht hoher Waldbrandgefahr
Stufe IV  entspricht höchster Waldbrandgefahr

 

 
Hierzu ein kleiner Auszug vom Deutschen Wetterdienst (
DWD)

Rauchen und Umgang mit Feuer 

Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen sind in Wäldern das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen), das Rauchen sowie der Umgang mit
brennenden oder glimmenden Gegenständen ganzjährig verboten (§ 23
LWaldG)


Ab wann werden Waldgebiete gesperrt? 

Die unteren Forstbehörden können ab Waldbrandwarnstufe III Wälder für
das Betreten sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der Besucher notwendig
ist. [ ...] Zugänge zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben von Waldsperrungen i.d.R.
unberührt



Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen 

Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist verboten. [ ...] Zufahrtswege zum Wald (z.B. für die Feuerwehr) müssen
freigehalten werden. Das Parken im Wald ist nur auf ausgewiesenen
Waldparkplätzen
gestattet. Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen,
heiße Fahrzeugteile (Katalysator) können als Zündquelle wirken.


 "Waldknigge" -  Ein kleiner Leitfaden, der auf lustige Art kurz erklärt, wie man sich im Wald generell verhalten sollte.
 

 

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